Lichte Höhe
Die lichte Höhe bezeichnet die Raumhöhe. Gemessen wird sie von der Oberkante der Bodenplatte bis zur Unterkante der Decke. In Deutschland gibt es sogenannte Mindestraumhöhen, die in den Landesbauordnungen der Länder festgelegt sind. Die Mindestraumhöhe für Aufenthaltsräume ist in § 47 der Musterbauordnung (MBO) mit 2,50 m angegeben. Ausnahmen zwischen 2,20 m und 2,50 m, etwa in kleinen Wohngebäuden sowie in Dachgeschossen, sind zulässig. Lager- und Abstellräume zählen nicht zu Aufenthaltsräumen.